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Verfasst von: Andi am 25.08.2017 14:43
 


THEMA:  Gebrauchtgegenstand -> AfA-Zeitraum

Hallo liebes Forum,

ich hätte eine kurze Frage, folgendes: Ich bin Fotograf und habe einer Firma eine gebrauchte Kamera abgekauft - die Kamera ist nicht die aktuellste und wurde bereits 2012 veröffentlicht, ich nutze sie insofern nur als Zweitkamera. Generell ist es üblich, neu gekauftes Kameraequipment auf 5 Jahre abzuschreiben - muss ich dies bei der gebrauchten Kamera auch tun oder kann ich die Abschreibedauer in dem Fall auf z.B. 3 Jahre reduzieren? Wäre auf alle Fälle realistischer da sie in den nächsten 2 Jahren höchstwahrscheinlich wieder veräußert wird.

 

Danke & LG

Andi

Verfasst von: Simon B am 26.08.2017 22:28
 


THEMA:  Gebrauchtgegenstand -> AfA-Zeitraum

Sie müssen laut Einkommenssteuerrichtlinien die noch erwartende tatsächliche Nutzungsdauer schätzen

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